Was ich euch im Dunkeln sage, davon redet am hellen Tag, und was man euch ins Ohr flüstert, das verkündet von den Dächern. (Mt 10,27)

 

 

 

 

An der Kirchgemeindeversammlung vom 28. November 2017 wurde genehmigt:

1. Voranschlag 2018

Aufwand: Fr. 2‘937‘740.-
Ertrag: Fr. 2‘933‘350.-
Aufwandüberschuss: Fr. 4‘390.-

Den vollständigen Voranschlag 2018 können Sie hier als PDF herunterladen

2. Festsetzung des Steuerfusses 2018 auf 10%

Das Protokoll zur KGV können Sie hier als PDF herunterladen

Gegen den Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich, Hirschengraben 72, 8001 Zürich,
   - wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert fünf Tagen und
  - im Übrigen wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen
schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Die Kirchenpflege