Was ich euch im Dunkeln sage, davon redet am hellen Tag, und was man euch ins Ohr flüstert, das verkündet von den Dächern. (Mt 10,27)

 

 

 

 

An der Kirchgemeindeversammlung vom 3. Dezember 2019 wurde:

1. das Budget 2020 zurückgewiesen. 

2. kein Steuerfuss festgelegt, aufgrund der
Zurückweisung des Budgets.

Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastrasse 99, 8032 Zürich,
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert fünf Tagen und
- im Übrigen wegen Rechtsverletzungen sowie unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 3. Dezember 2019 können Sie hier herunterladen
Das Budget der Kirchgemeindeversammlung vom 3. Dezember 2019 können Sie hier herunterladen

Die Kirchenpflege