An der Kirchgemeindeversammlung vom 26. Mai 2015 wurden folgende Traktanden entschieden:

  1. Jahresrechnung 2014 wurde genehmigt.
  2. Herr Reto Darms wurde durch stille Wahl in die RPK gewählt. 

Gegen den Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich, Hirschengraben 66, 8001 Zürich,

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert fünf Tagen und
  • im Übrigen wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen

schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

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